170.111
KEPCPPI
CH-BL
§ 31 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Kürzung der Lohnzahlung bei Krankheit
Personalwesen
§ 31 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Kürzung der Lohnzahlung bei Krankheit
1. Für die Kürzung der Lohnzahlung bei Krankheit ist die Geschäftsleitung nach Rücksprache mit dem Gericht zuständig.