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§ 3 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Richterliche Unabhängigkeit

Allgemeines
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§ 3 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Richterliche Unabhängigkeit

1. Die mit der Justizverwaltung und der Gerichtsleitung betrauten Organe beachten bei ihrer Tätigkeit den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit.

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