170.111
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CH-BL
§ 3 Reglement über die Gerichtsverwaltung - Richterliche Unabhängigkeit
Allgemeines
§ 3 Reglement über die Gerichtsverwaltung · Richterliche Unabhängigkeit
1. Die mit der Justizverwaltung und der Gerichtsleitung betrauten Organe beachten bei ihrer Tätigkeit den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit.