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170.1 GODDOFDOG CH-BL

§ 6a Dekret zum Gesetz über die Organisation der Gerichte (Gerichtsorganisationsdekret, GOD) - Jugendgericht

Zahl der Gerichtsmitglieder
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§ 6a Gerichtsorganisationsdekret, GOD · Jugendgericht

1. Das Jugendgericht besteht aus 1 Gerichtskammer mit 1 Präsidium und 4 Richterinnen und Richtern.

2. Das Präsidium des Jugendgerichts wird den Strafgerichtspräsidien übertragen; diese Funktion wird als zur Aufgabe gehörend bezeichnet.

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