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170.1 GODDOFDOG CH-BL

§ 2 Dekret zum Gesetz über die Organisation der Gerichte (Gerichtsorganisationsdekret, GOD) - Kantonsgericht

Zahl der Gerichtsmitglieder
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§ 2 Gerichtsorganisationsdekret, GOD · Kantonsgericht

1. Die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht besteht aus 1 vollamtlichen Präsidium und 6 Richterinnen und Richtern.

2. Die Abteilung Zivilrecht besteht aus 2 Präsidien mit einem Gesamtpensum von 130 % und insgesamt 2 Richterinnen und Richtern.

2bis. Die Abteilung Strafrecht besteht aus 2 Präsidien mit einem Gesamtpensum von 200 % und insgesamt 6 Richterinnen und Richtern.

3. Die Abteilung Sozialversicherungsrecht besteht aus 2 Präsidien mit einem Gesamtpensum von 130 % und 7 Richterinnen und Richtern.

4. Aus der Mitte der Abteilungspräsidien wird 1 Kantonsgerichtspräsidium mit einem zusätzlichen Pensum von 40 % bestellt.

5. ...

6. Bei Uneinigkeit der Präsidien bestimmt die Gerichtskonferenz, welches der Präsidien die geschäftsführenden Aufgaben innerhalb der Abteilung wahrnimmt.

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