§ 2 Dekret zum Gesetz über die Organisation der Gerichte (Gerichtsorganisationsdekret, GOD) - Kantonsgericht
§ 2 Gerichtsorganisationsdekret, GOD · Kantonsgericht
1. Die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht besteht aus 1 vollamtlichen Präsidium und 6 Richterinnen und Richtern.
2. Die Abteilung Zivilrecht besteht aus 2 Präsidien mit einem Gesamtpensum von 130 % und insgesamt 2 Richterinnen und Richtern.
2bis. Die Abteilung Strafrecht besteht aus 2 Präsidien mit einem Gesamtpensum von 200 % und insgesamt 6 Richterinnen und Richtern.
3. Die Abteilung Sozialversicherungsrecht besteht aus 2 Präsidien mit einem Gesamtpensum von 130 % und 7 Richterinnen und Richtern.
4. Aus der Mitte der Abteilungspräsidien wird 1 Kantonsgerichtspräsidium mit einem zusätzlichen Pensum von 40 % bestellt.
5. ...
6. Bei Uneinigkeit der Präsidien bestimmt die Gerichtskonferenz, welches der Präsidien die geschäftsführenden Aufgaben innerhalb der Abteilung wahrnimmt.