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BL-IDIE-UE-GovG
CH-BL
§ 7 Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz, E-GovG) - Nutzungsmöglichkeiten
Besondere Bestimmungen - Online-Service-Plattform
§ 7 E-Government-Gesetz, E-GovG · Nutzungsmöglichkeiten
1. Die Online-Service-Plattform bietet Benutzerinnen und Benutzern zur elektronischen Geschäftsabwicklung und Kommunikation insbesondere folgende Möglichkeiten
a. sich über elektronisch verfügbare Leistungen zu informieren;
b. Behördengänge zu tätigen;
c. * ein elektronisches Benutzerkonto zu nutzen;
d. * eine elektronische Identität einzusetzen;
e. eine elektronische Signatur zu verwenden;
f. * sich für die Nutzung von weiteren elektronischen Leistungen von Behörden zu authentisieren.