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BL-IDIE-UE-GovG
CH-BL
§ 6 Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz, E-GovG) - Elektronische Formulare
Besondere Bestimmungen - Elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation
§ 6 E-Government-Gesetz, E-GovG · Elektronische Formulare
1. Bei elektronischer Übermittlung eines durch die zuständige Behörde zur Verfügung gestellten Formulars ist die Unterschrift nur dann erforderlich, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist.