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164 BL-IDIE-UE-GovG CH-BL

§ 6 Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz, E-GovG) - Elektronische Formulare

Besondere Bestimmungen - Elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation
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§ 6 E-Government-Gesetz, E-GovG · Elektronische Formulare

1. Bei elektronischer Übermittlung eines durch die zuständige Behörde zur Verfügung gestellten Formulars ist die Unterschrift nur dann erforderlich, wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist.

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