Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
164 BL-IDIE-UE-GovG CH-BL

§ 1 Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz, E-GovG) - Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 E-Government-Gesetz, E-GovG · Grundsatz

1. Die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation zwischen Bevölkerung, Unternehmen und Behörden sorgen für eine effiziente Leistungserbringung der Verwaltung und erleichtern den amtlichen Verkehr.

2. Sie erfüllen die Anforderungen des Behindertenrechtegesetzes BL.

Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Gesetz, E-GovG) - Grundsatz § 2 E-Government-Gesetz, E-GovG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →