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164.11 ITO-RAT CH-BL

§ 16 Verordnung zum Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Verordnung, Vo E-GovG) - Nutzung der Daten im BL-Konto

Elektronisches Benutzerkonto und Benutzeridentifikation
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§ 16 E-Government-Verordnung, Vo E-GovG · Nutzung der Daten im BL-Konto

1. Die im BL-Konto gespeicherten Daten werden verwendet für

a. die Bereitstellung des BL-Kontos;

b. den Zugang für die Benutzerinnen und Benutzer zu den über die Online-Service-Plattform angebotenen Leistungen;

c. die Abwicklung der über die Online-Service-Plattform angebotenen Leistungen;

d. die Leistung von Unterstützung (Support) im Bedarfsfall;

e. die Weiterentwicklung der Online-Service-Plattform und der darüber angebotenen Leistungen.

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