164.11
ITO-RAT
CH-BL
§ 16 Verordnung zum Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Verordnung, Vo E-GovG) - Nutzung der Daten im BL-Konto
Elektronisches Benutzerkonto und Benutzeridentifikation
§ 16 E-Government-Verordnung, Vo E-GovG · Nutzung der Daten im BL-Konto
1. Die im BL-Konto gespeicherten Daten werden verwendet für
a. die Bereitstellung des BL-Kontos;
b. den Zugang für die Benutzerinnen und Benutzer zu den über die Online-Service-Plattform angebotenen Leistungen;
c. die Abwicklung der über die Online-Service-Plattform angebotenen Leistungen;
d. die Leistung von Unterstützung (Support) im Bedarfsfall;
e. die Weiterentwicklung der Online-Service-Plattform und der darüber angebotenen Leistungen.