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164.11 ITO-RAT CH-BL

§ 15 Verordnung zum Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Verordnung, Vo E-GovG) - Daten im BL-Konto

Elektronisches Benutzerkonto und Benutzeridentifikation
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§ 15 E-Government-Verordnung, Vo E-GovG · Daten im BL-Konto

1. Im BL-Konto werden Benutzerstammdaten, Protokoll- und Geschäftsdaten gemäss Anhang gespeichert.

2. Für die eindeutige Zuweisung einer Benutzerin bzw. eines Benutzers zu einer Leistung oder einem Behördengang können im BL-Konto ausserdem Zugangsdaten gemäss Anhang gespeichert werden, sofern Benutzerinnen und Benutzer dem zustimmen.

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