164.11
ITO-RAT
CH-BL
§ 15 Verordnung zum Gesetz über die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation (E-Government-Verordnung, Vo E-GovG) - Daten im BL-Konto
Elektronisches Benutzerkonto und Benutzeridentifikation
§ 15 E-Government-Verordnung, Vo E-GovG · Daten im BL-Konto
1. Im BL-Konto werden Benutzerstammdaten, Protokoll- und Geschäftsdaten gemäss Anhang gespeichert.
2. Für die eindeutige Zuweisung einer Benutzerin bzw. eines Benutzers zu einer Leistung oder einem Behördengang können im BL-Konto ausserdem Zugangsdaten gemäss Anhang gespeichert werden, sofern Benutzerinnen und Benutzer dem zustimmen.