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162 IDGLIPD CH-BL

§ 4 Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG) - Transparenzprinzip

Allgemeine Grundsätze für den Umgang mit Informationen
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§ 4 Informations- und Datenschutzgesetz, IDG · Transparenzprinzip

1. Das öffentliche Organ gestaltet den Umgang mit Informationen so, dass es rasch, umfassend und sachlich informieren kann.

2. Dabei beachtet es die Anforderungen des Behindertenrechtegesetzes BL.

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