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IDGLIPD
CH-BL
§ 4 Gesetz über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG) - Transparenzprinzip
Allgemeine Grundsätze für den Umgang mit Informationen
§ 4 Informations- und Datenschutzgesetz, IDG · Transparenzprinzip
1. Das öffentliche Organ gestaltet den Umgang mit Informationen so, dass es rasch, umfassend und sachlich informieren kann.
2. Dabei beachtet es die Anforderungen des Behindertenrechtegesetzes BL.