162.51
VIS
CH-BL
§ 17 Verordnung über die Informationssicherheit (VIS) - Benutzerfreundlichkeit
Grundsätze der Informationssicherheit
§ 17 VIS · Benutzerfreundlichkeit
1. Bei der Evaluation von Sicherheitslösungen wird auch deren Benutzerfreundlichkeit bewertet.