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162.51 VIS CH-BL

§ 17 Verordnung über die Informationssicherheit (VIS) - Benutzerfreundlichkeit

Grundsätze der Informationssicherheit
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§ 17 VIS · Benutzerfreundlichkeit

1. Bei der Evaluation von Sicherheitslösungen wird auch deren Benutzerfreundlichkeit bewertet.

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