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162.51 VIS CH-BL

§ 14 Verordnung über die Informationssicherheit (VIS) - Kostenmanagement

Grundsätze der Informationssicherheit
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§ 14 VIS · Kostenmanagement

1. Die Kosten für die Informatiksicherheit sind Teil der Projekt- und Betriebskosten und dementsprechend zu budgetieren.

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