158.12
CH-BL
§ 8e Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte
Nebenamt als Einzelmandat
§ 8e Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte
1. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte erhalten für im Auftrag der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarzts ausgeführte Tätigkeiten eine Vergütung von CHF 200.- pro Stunde.
2. Für die Bereitstellung des EDV-Zugangs zur Bundesverwaltung und das regelmässige Selbststudium der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird eine Jahrespauschale von CHF 2'500.- entrichtet.
3. Für angeordnete Kurs- oder Weiterbildungsbesuche sowie die Teilnahme an Sitzungen werden folgende Sätze vergütet
a. halbtägige Veranstaltungen: CHF 300.-;
b. ganztägige Veranstaltungen: CHF 500.-;
c. Sitzung pro Stunde: CHF 80.-.