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158.12 CH-BL

§ 8e Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte

Nebenamt als Einzelmandat
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§ 8e Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte

1. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte erhalten für im Auftrag der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarzts ausgeführte Tätigkeiten eine Vergütung von CHF 200.- pro Stunde.

2. Für die Bereitstellung des EDV-Zugangs zur Bundesverwaltung und das regelmässige Selbststudium der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen wird eine Jahrespauschale von CHF 2'500.- entrichtet.

3. Für angeordnete Kurs- oder Weiterbildungsbesuche sowie die Teilnahme an Sitzungen werden folgende Sätze vergütet

a. halbtägige Veranstaltungen: CHF 300.-;

b. ganztägige Veranstaltungen: CHF 500.-;

c. Sitzung pro Stunde: CHF 80.-.

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