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158.12 CH-BL

§ 8c Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Veterinärdienstliche Expertinnen und Experten

Nebenamt als Einzelmandat
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§ 8c Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Veterinärdienstliche Expertinnen und Experten

1. Die zur Abklärung von speziellen Sachverhalten und zur Prüfung von speziellen Tierhaltungen zugezogenen Fachleute erhalten pro Stunde eine Vergütung von CHF 150.-.

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