158.12
CH-BL
§ 8c Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Veterinärdienstliche Expertinnen und Experten
Nebenamt als Einzelmandat
§ 8c Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Veterinärdienstliche Expertinnen und Experten
1. Die zur Abklärung von speziellen Sachverhalten und zur Prüfung von speziellen Tierhaltungen zugezogenen Fachleute erhalten pro Stunde eine Vergütung von CHF 150.-.