158.12
CH-BL
§ 8 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Friedensrichterinnen und Friedensrichter
Nebenamt als Einzelmandat
§ 8 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Friedensrichterinnen und Friedensrichter
1. Friedensrichterinnen und Friedensrichter erhalten für die Teilnahme an einer Tagung eine Pauschalvergütung von CHF 140.- pro halben Tag.