158.12
CH-BL
§ 27 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Beratende Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz
Besondere Vergütung
§ 27 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Beratende Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz
1. Die Mitglieder erhalten folgende Vergütungen
a. für Sitzungen, Augenscheine und sonstige Verrichtungen
1. pro halben Tag CHF 140.-;
2. sowie für jede weitere Stunde CHF 35.-;
b. für das Aktenstudium pro Stunde CHF 35.-.
2. Die Festsetzung der Vergütung für die vorsitzende Person sowie deren Stellvertretung erfolgt im Rahmen des Wahlbeschlusses.