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158.12 CH-BL

§ 27 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Beratende Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz

Besondere Vergütung
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§ 27 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Beratende Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz

1. Die Mitglieder erhalten folgende Vergütungen

a. für Sitzungen, Augenscheine und sonstige Verrichtungen

1. pro halben Tag CHF 140.-;

2. sowie für jede weitere Stunde CHF 35.-;

b. für das Aktenstudium pro Stunde CHF 35.-.

2. Die Festsetzung der Vergütung für die vorsitzende Person sowie deren Stellvertretung erfolgt im Rahmen des Wahlbeschlusses.

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