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158.12 CH-BL

§ 25 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Notariatskommission

Besondere Vergütung
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§ 25 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Notariatskommission

1. Die Mitglieder der Notariatskommission erhalten für Sitzungen, Anhörungen, Aktenstudium, Mitwirkung bei Zirkulationsbeschlüssen und sonstigen amtlichen Verrichtungen eine Vergütung von CHF 60.- pro Stunde.

2. Die Präsidentin oder der Präsident der Notariatskommission oder eines Ausschusses erhält einen Zuschlag von CHF 120.- pro Sitzung.

3. Die Übernahme des Referats wird mit einem durch das Präsidium festzusetzenden Zuschlag von CHF 50-200.- pro Referat vergütet. In ausserordentlichen Fällen kann das Präsidium die Vergütung für das Referat entsprechend der Beanspruchung angemessen erhöhen.

4. Die Examinatoren der Notariatsprüfung erhalten pro Kandidatin oder Kandidat folgende Vergütungen

a. für Aufgabenstellung und Bewertung einer Klausurarbeit CHF 300.-;

b. für Aufgabenstellung und Bewertung einer mündlichen Prüfung CHF 60.-;

c. für das Aktenstudium bei Zirkulationsbeschlüssen und die Sitzungszeit CHF 60.- pro Stunde.

5. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung gehört die Einsitznahme in der Notariatskommission zum Amtsauftrag. Es werden keine zusätzlichen Entschädigungen ausgerichtet.

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