158.12
CH-BL
§ 24 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Anwaltsaufsichtskommission
Besondere Vergütung
§ 24 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Anwaltsaufsichtskommission
1. Die Mitglieder erhalten für Sitzungen, Anhörungen, Aktenstudium, Mitwirkung bei Zirkulationsbeschlüssen und sonstigen amtlichen Verrichtungen eine Vergütung von CHF 60.- pro Stunde.
2. Die Präsidentin oder der Präsident erhält einen Zuschlag von CHF 120.- pro Sitzung.
3. Die Übernahme des Referats wird mit einem durch das Präsidium festzusetzenden Zuschlag von CHF 50-200.- pro Referat vergütet.
4. In ausserordentlichen Fällen kann das Präsidium die Vergütung für das Referat entsprechend der Beanspruchung angemessen erhöhen.