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158.12 CH-BL

§ 24 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Anwaltsaufsichtskommission

Besondere Vergütung
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§ 24 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Anwaltsaufsichtskommission

1. Die Mitglieder erhalten für Sitzungen, Anhörungen, Aktenstudium, Mitwirkung bei Zirkulationsbeschlüssen und sonstigen amtlichen Verrichtungen eine Vergütung von CHF 60.- pro Stunde.

2. Die Präsidentin oder der Präsident erhält einen Zuschlag von CHF 120.- pro Sitzung.

3. Die Übernahme des Referats wird mit einem durch das Präsidium festzusetzenden Zuschlag von CHF 50-200.- pro Referat vergütet.

4. In ausserordentlichen Fällen kann das Präsidium die Vergütung für das Referat entsprechend der Beanspruchung angemessen erhöhen.

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