158.12
CH-BL
§ 23 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Anwaltsprüfungskommission
Besondere Vergütung
§ 23 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Anwaltsprüfungskommission
1. Die prüfenden Mitglieder erhalten pro Kandidatin oder Kandidat folgende Vergütungen
a. für Aufgabenstellung und Bewertung einer 5-tägigen Hausarbeit: CHF 500.-;
b. für Aufgabenstellung, Bewertung und Gegenlesen einer Klausurarbeit, wobei die Anwaltsprüfungskommission über die Aufteilung zwischen aufgabenstellender und gegenlesender Person beschliesst,: CHF 400.-;
c. Aufgabenstellung und Bewertung einer mündlichen Prüfung: CHF 60.-.
2. Die beobachtenden und protokollierenden Mitglieder erhalten pro Kandidatin oder Kandidat eine Vergütung von CHF 40.- für 1 mündliche Prüfung.