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158.12 CH-BL

§ 23 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Anwaltsprüfungskommission

Besondere Vergütung
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§ 23 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Anwaltsprüfungskommission

1. Die prüfenden Mitglieder erhalten pro Kandidatin oder Kandidat folgende Vergütungen

a. für Aufgabenstellung und Bewertung einer 5-tägigen Hausarbeit: CHF 500.-;

b. für Aufgabenstellung, Bewertung und Gegenlesen einer Klausurarbeit, wobei die Anwaltsprüfungskommission über die Aufteilung zwischen aufgabenstellender und gegenlesender Person beschliesst,: CHF 400.-;

c. Aufgabenstellung und Bewertung einer mündlichen Prüfung: CHF 60.-.

2. Die beobachtenden und protokollierenden Mitglieder erhalten pro Kandidatin oder Kandidat eine Vergütung von CHF 40.- für 1 mündliche Prüfung.

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