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158.12 CH-BL

§ 22 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Baurekurskommission

Besondere Vergütung
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§ 22 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Baurekurskommission

1. Mitglieder der Baurekurskommission erhalten folgende Vergütungen

a. für Sitzungen, Augenscheine und sonstige Verrichtungen: CHF 60.- pro Stunde;

b. für das Aktenstudium: CHF 120.- pro Sitzung.

2. Die Festsetzung der Vergütung für den Vorsitz erfolgt im Rahmen des Wahlbeschlusses.

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