158.12
CH-BL
§ 22 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Baurekurskommission
Besondere Vergütung
§ 22 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Baurekurskommission
1. Mitglieder der Baurekurskommission erhalten folgende Vergütungen
a. für Sitzungen, Augenscheine und sonstige Verrichtungen: CHF 60.- pro Stunde;
b. für das Aktenstudium: CHF 120.- pro Sitzung.
2. Die Festsetzung der Vergütung für den Vorsitz erfolgt im Rahmen des Wahlbeschlusses.