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158.12 CH-BL

§ 20 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Bildungsrat

Besondere Vergütung
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§ 20 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Bildungsrat

1. Die Mitglieder des Bildungsrats erhalten für Plenarsitzungen sowie für Sitzungen von Subkommissionen im Auftrag des Bildungsrats CHF 49.50 pro Stunde vergütet.

2. Das Aktenstudium sowie alle anderen Verrichtungen der Mitglieder werden mit CHF 100.- pro Plenarsitzung vergütet.

3. Die Vergütung der Arbeit des Präsidiums einer bildungsrätlichen Kommission im Auftrag des Bildungsrats, welches ein Mitglied des Bildungsrats übernimmt, wird mit dem Entscheid zum Projektauftrag der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion geregelt.

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