158.12
CH-BL
§ 19 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II
Besondere Vergütung
§ 19 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II
1. Die Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler erhalten für Plenarsitzungen CHF 35.- pro Stunde vergütet.
2. Das Aktenstudium sowie alle anderen Verpflichtungen der Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler werden mit CHF 35.- pro Sitzung vergütet.