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158.12 CH-BL

§ 19 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II

Besondere Vergütung
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§ 19 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II

1. Die Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler erhalten für Plenarsitzungen CHF 35.- pro Stunde vergütet.

2. Das Aktenstudium sowie alle anderen Verpflichtungen der Vertretungen der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler werden mit CHF 35.- pro Sitzung vergütet.

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