158.12
CH-BL
§ 18a Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Vertretungen in Wahlgremien zur Anstellung von Schulleitungsmitgliedern auf den Sekundarstufen I und II
Besondere Vergütung
§ 18a Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Vertretungen in Wahlgremien zur Anstellung von Schulleitungsmitgliedern auf den Sekundarstufen I und II
1. Die Vertretungen des Schulrats, des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents sowie auf der Sekundarstufe II der Schülerinnen und Schüler in Wahlgremien zur Anstellung von Mitgliedern der Schulleitungen erhalten für ihre Tätigkeit im Wahlgremium CHF 35.- pro Stunde.