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158.12 CH-BL

§ 18a Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Vertretungen in Wahlgremien zur Anstellung von Schulleitungsmitgliedern auf den Sekundarstufen I und II

Besondere Vergütung
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§ 18a Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Vertretungen in Wahlgremien zur Anstellung von Schulleitungsmitgliedern auf den Sekundarstufen I und II

1. Die Vertretungen des Schulrats, des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents sowie auf der Sekundarstufe II der Schülerinnen und Schüler in Wahlgremien zur Anstellung von Mitgliedern der Schulleitungen erhalten für ihre Tätigkeit im Wahlgremium CHF 35.- pro Stunde.

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