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158.12 CH-BL

§ 18 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Schulräte der Sekundarstufen I und II

Besondere Vergütung
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§ 18 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Schulräte der Sekundarstufen I und II

1. Das Präsidium erhält für Plenarsitzungen sowie für die Mitwirkung an den Mitarbeitendengesprächen mit der Rektorin oder dem Rektor CHF 70.- pro Stunde vergütet.

2. Das Präsidium erhält als Pauschalabgeltung pro Kalenderjahr CHF 2'500.- vergütet.

3. Das Präsidium erhält für Subkommissionssitzungen im Auftrag und im Rahmen des gesetzlichen Auftrags des Schulrats CHF 35.- pro Stunde vergütet.

4. Die Mitglieder erhalten für Plenarsitzungen sowie für Sitzungen von Subkommissionen im Auftrag des Präsidiums CHF 35.- pro Stunde vergütet. Diese Entschädigung gilt für alle Mitglieder mit oder ohne Stimmrecht mit Ausnahme der Vertretung der zuständigen Dienststelle und der Vertretung der Schulleitung.

5. Das Aktenstudium sowie alle anderen Verrichtungen der Mitglieder werden mit CHF 70.- pro Plenarsitzung vergütet.

6. Die Protokollführung durch ein Mitglied des Schulrats wird mit CHF 52.50 pro Stunde vergütet.

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