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158.12 CH-BL

§ 15 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Schlichtungskommission für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben

Besondere Vergütung
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§ 15 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Schlichtungskommission für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben

1. Mitglieder der Schlichtungskommission für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben erhalten folgende Vergütungen

a. für Sitzungen, Augenscheine und sonstige Verrichtungen: CHF 60.- pro Stunde;

b. für das Aktenstudium: CHF 120.- pro Sitzung.

2. Die Festsetzung der Vergütung für die vorsitzende Person sowie deren Stellvertretung erfolgt durch separaten Regierungsratsbeschluss.

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