158.12
CH-BL
§ 15 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Schlichtungskommission für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben
Besondere Vergütung
§ 15 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Schlichtungskommission für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben
1. Mitglieder der Schlichtungskommission für Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben erhalten folgende Vergütungen
a. für Sitzungen, Augenscheine und sonstige Verrichtungen: CHF 60.- pro Stunde;
b. für das Aktenstudium: CHF 120.- pro Sitzung.
2. Die Festsetzung der Vergütung für die vorsitzende Person sowie deren Stellvertretung erfolgt durch separaten Regierungsratsbeschluss.