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158.12 CH-BL

§ 14 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten

Besondere Vergütung
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§ 14 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten

1. Mitglieder der Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten erhalten folgende Vergütungen

a. für Sitzungen, Augenscheine und sonstige Verrichtungen: CHF 60.- pro Stunde;

b. für das Aktenstudium: CHF 120.- pro Sitzung.

2. Die Festsetzung der Vergütungen für die stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt durch separaten Regierungsratsbeschluss.

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