158.12
CH-BL
§ 14 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen - Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten
Besondere Vergütung
§ 14 Verordnung über die Vergütungen für die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenämtern und für die Mitglieder von kantonalen Arbeitsgruppen · Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten
1. Mitglieder der Schlichtungskommission für Mietangelegenheiten erhalten folgende Vergütungen
a. für Sitzungen, Augenscheine und sonstige Verrichtungen: CHF 60.- pro Stunde;
b. für das Aktenstudium: CHF 120.- pro Sitzung.
2. Die Festsetzung der Vergütungen für die stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt durch separaten Regierungsratsbeschluss.