157.31
CH-BL
§ 9 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung - Fort- und Weiterbildung
§ 9 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung · Fort- und Weiterbildung
1. Vorgesetzte aller Stufen ermuntern ihre Mitarbeiterinnen systematisch zur Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützen die entsprechenden Gesuche.
2. Um namentlich die Teilnahme von Frauen an Fortbildungsveranstaltungen im Führungsbereich zu fördern, sind Mitarbeiterinnen bei Eignung unabhängig vom Beschäftigungsgrad und von der Einreihung in ein Lohnband zu berücksichtigen.