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157.31 CH-BL

§ 6 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung - Stellenbewertung

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§ 6 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung · Stellenbewertung

1. Die Kriterien für die individuelle Stellenbewertung sind periodisch auf ihre geschlechtsdiskriminierende Wirkung zu überprüfen und notfalls anzupassen.

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