157.31
CH-BL
§ 6 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung - Stellenbewertung
§ 6 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung · Stellenbewertung
1. Die Kriterien für die individuelle Stellenbewertung sind periodisch auf ihre geschlechtsdiskriminierende Wirkung zu überprüfen und notfalls anzupassen.