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157.31 CH-BL

§ 16 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung - Inkrafttreten

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§ 16 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung · Inkrafttreten

1. Diese Weisungen treten am 1. Januar 1994 in Kraft.

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