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157.31 CH-BL

§ 13 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung - Statistische Grundlagen

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§ 13 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung · Statistische Grundlagen

1. Das Personalamt erstellt jährlich statistische Grundlagen, die die Wirkung der Massnahmen im Bereich der Frauenförderung aufzeigen.

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