157.31
CH-BL
§ 11 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung - Wiedereinstieg
§ 11 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung · Wiedereinstieg
1. Im Hinblick auf einen beruflichen Wiedereinstieg nach einem familienbedingten Unterbruch können ehemalig sowie beurlaubte weibliche Beschäftigte an zielgerichteten Weiter- bzw. Fortbildungskursen teilnehmen.
2. Durch die Schaffung von speziellen Einführungs- und Betreuungsmassnahmen sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt zur Wiederaufnahme von qualifizierter Arbeit motiviert werden.