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157.31 CH-BL

§ 11 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung - Wiedereinstieg

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§ 11 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung · Wiedereinstieg

1. Im Hinblick auf einen beruflichen Wiedereinstieg nach einem familienbedingten Unterbruch können ehemalig sowie beurlaubte weibliche Beschäftigte an zielgerichteten Weiter- bzw. Fortbildungskursen teilnehmen.

2. Durch die Schaffung von speziellen Einführungs- und Betreuungsmassnahmen sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt zur Wiederaufnahme von qualifizierter Arbeit motiviert werden.

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