157.31
CH-BL
§ 1 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung - Zweck
§ 1 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung · Zweck
1. Ziel dieser Weisungen ist die Gleichstellung der in der kantonalen Verwaltung beschäftigten Frauen und Männer.