Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
157.31 CH-BL

§ 1 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung - Zweck

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung · Zweck

1. Ziel dieser Weisungen ist die Gleichstellung der in der kantonalen Verwaltung beschäftigten Frauen und Männer.

Zweck § 2 Weisung zur Gleichstellung von Frau und Mann in der kantonalen Verwaltung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →