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157.24 CH-BL

§ 6 Verordnung über die Verwendung von Dienstfahrzeugen der kantonalen Verwaltung - Inkrafttreten

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§ 6 Verordnung über die Verwendung von Dienstfahrzeugen der kantonalen Verwaltung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. April 2004 in Kraft.

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