157.24
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Verwendung von Dienstfahrzeugen der kantonalen Verwaltung - Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über die Verwendung von Dienstfahrzeugen der kantonalen Verwaltung · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Personalgesetzgebung unterstellt sind.