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157.24 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Verwendung von Dienstfahrzeugen der kantonalen Verwaltung - Geltungsbereich

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§ 1 Verordnung über die Verwendung von Dienstfahrzeugen der kantonalen Verwaltung · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Personalgesetzgebung unterstellt sind.

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