157.22
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Entschädigungen für Verpflegungen in den staatlichen Anstalten und Betrieben - Inkrafttreten
§ 6 Verordnung über die Entschädigungen für Verpflegungen in den staatlichen Anstalten und Betrieben · Inkrafttreten
1. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1973 in Kraft und ist zu veröffentlichen.
2. Auf diesen Zeitpunkt werden alle mit diesem Beschluss in Widerspruch stehenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere die §§ 1-5 des Regierungsratsbeschlusses betreffend die Bewertung von Verpflegung und Unterkunft des Personals der kantonalen Krankenanstalten vom 23. Dezember 1968.