156.95
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen - Mischpensenregelung
§ 5 Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen · Mischpensenregelung
1. Sind Lehrerinnen oder Lehrer an Schulen verschiedener Schularten mit unterschiedlichen Lohnbändern und Pflichtstunden angestellt, wird jeweils ein separater Anstellungsvertrag abgeschlossen.