Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
156.95 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen - Mischpensenregelung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen · Mischpensenregelung

1. Sind Lehrerinnen oder Lehrer an Schulen verschiedener Schularten mit unterschiedlichen Lohnbändern und Pflichtstunden angestellt, wird jeweils ein separater Anstellungsvertrag abgeschlossen.

← § 4 Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen Geltungsbereich § 6 Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →