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156.95 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen - Zuständigkeit

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§ 2 Verordnung über die Lehrerinnen- und Lehrerfunktionen · Zuständigkeit

1. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion nimmt die Lohneinreihung der in § 1 Absatz 1 genannten Lehrerinnen und Lehrer vor.

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