155.11
CH-BL
§ 9 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung - Öffentlichkeitsdienste
§ 9 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung · Öffentlichkeitsdienste
1. Die Lohnansprüche während der Einsätze im Rahmen von Öffentlichkeitsdiensten richten sich nach der Verordnung vom 13. Juni 2000 über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten).