Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
155.11 CH-BL

§ 8 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung - Ferienanspruch

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung · Ferienanspruch

1. Der Ferienanspruch berechnet sich gemäss §§ 6-8 des Personaldekrets, soweit nicht spezialrechtliche Bestimmungen für die einzelnen Lehrberufe vorgehen.

← § 7 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung Geltungsbereich § 9 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →