155.11
CH-BL
§ 8 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung - Ferienanspruch
§ 8 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung · Ferienanspruch
1. Der Ferienanspruch berechnet sich gemäss §§ 6-8 des Personaldekrets, soweit nicht spezialrechtliche Bestimmungen für die einzelnen Lehrberufe vorgehen.