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155.11 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung - 13. Monatslohn

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§ 5 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung · 13. Monatslohn

1. Der 13. Monatslohn wird gemäss § 20 und 21 des Personaldekrets ausgerichtet.

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