155.11
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung - 13. Monatslohn
§ 5 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung · 13. Monatslohn
1. Der 13. Monatslohn wird gemäss § 20 und 21 des Personaldekrets ausgerichtet.