Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
155.11 CH-BL

§ 12 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung - Treueprämie

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung · Treueprämie

1. Eine Treueprämie wird nicht ausgerichtet.

← § 11 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung Geltungsbereich § 13 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →