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155.11 CH-BL

§ 11 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung - Lohnansprüche bei Krankheit oder Unfall

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§ 11 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung · Lohnansprüche bei Krankheit oder Unfall

1. Die Lohnansprüche bei Krankheit oder Unfall richten sich nach der Verordnung vom 27. Juni 2000 über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls.

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