155.11
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung - Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Vergütung für
a. dem Personalgesetz unterstellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung,
b. für Praktikantinnen und Praktikanten,
c. für Volontärinnen und Volontäre,