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155.11 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung - Geltungsbereich

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§ 1 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung regelt die Vergütung für

a. dem Personalgesetz unterstellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausbildung,

b. für Praktikantinnen und Praktikanten,

c. für Volontärinnen und Volontäre,

Geltungsbereich § 2 Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung →

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