Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
153.18 ARA CH-BL

§ 8 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Familien- und Erziehungszulagen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Familien- und Erziehungszulagen

1. Die Mandatierten haben Anspruch auf Ausrichtung von Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) entsprechend dem Einführungsgesetz vom 7. Mai 2009 zum Bundesgesetz über die Familienzulagen.

2. Aus dem Mandatsverhältnis entsteht kein Anspruch auf Erziehungszulagen.

← § 7 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende Geltungsbereich § 9 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →