153.18
ARA
CH-BL
§ 32 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Lernprogramm gegen häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt
Vergütungsansätze
§ 32 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Lernprogramm gegen häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt
1. Die Durchführung eines Kurses wird wie folgt vergütet
a. * Gruppenkurse mit CHF 310.-;
b. * Einzelkurse mit CHF 232.50.
2. Die Vorbereitung von Kursen, Intervisionen und Supervisionen wird mit CHF 62.- pro Stunde vergütet.
3. Einzel- und Paargespräche werden mit CHF 93.- pro Stunde vergütet.