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153.18 ARA CH-BL

§ 32 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Lernprogramm gegen häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt

Vergütungsansätze
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§ 32 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Lernprogramm gegen häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt

1. Die Durchführung eines Kurses wird wie folgt vergütet

a. * Gruppenkurse mit CHF 310.-;

b. * Einzelkurse mit CHF 232.50.

2. Die Vorbereitung von Kursen, Intervisionen und Supervisionen wird mit CHF 62.- pro Stunde vergütet.

3. Einzel- und Paargespräche werden mit CHF 93.- pro Stunde vergütet.

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