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153.18 ARA CH-BL

§ 29 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Kursleitung bei internen Weiterbildungsveranstaltungen des Kantons Basel-Landschaft

Vergütungsansätze
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§ 29 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Kursleitung bei internen Weiterbildungsveranstaltungen des Kantons Basel-Landschaft

1. Die Honoraransätze pro Tag für die Kursleitung betragen

a. CHF 2'000.- pro Tag für Personalentwicklungsseminare;

b. CHF 2'200.- pro Tag für Führungsausbildungen;

c. CHF 1'200.- pro Tag für IT-/Computer-Anwender/innen-Seminare;

d. CHF 100.- pro Stunde für Sport- und Gesundheitskurse.

2. Für halbtägige Weiterbildungsveranstaltungen reduziert sich der Tagesansatz auf die Hälfte.

3. Die Kursleiterinnen und -leiter von ganz- und halbtägigen Kursen können maximal CHF 200.- für tatsächlich entstandene Auslagen (Kosten für den Weg zum Einsatzort ausgenommen) pro durchgeführte Weiterbildungsveranstaltungen geltend machen.

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