153.18
ARA
CH-BL
§ 29 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Kursleitung bei internen Weiterbildungsveranstaltungen des Kantons Basel-Landschaft
Vergütungsansätze
§ 29 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Kursleitung bei internen Weiterbildungsveranstaltungen des Kantons Basel-Landschaft
1. Die Honoraransätze pro Tag für die Kursleitung betragen
a. CHF 2'000.- pro Tag für Personalentwicklungsseminare;
b. CHF 2'200.- pro Tag für Führungsausbildungen;
c. CHF 1'200.- pro Tag für IT-/Computer-Anwender/innen-Seminare;
d. CHF 100.- pro Stunde für Sport- und Gesundheitskurse.
2. Für halbtägige Weiterbildungsveranstaltungen reduziert sich der Tagesansatz auf die Hälfte.
3. Die Kursleiterinnen und -leiter von ganz- und halbtägigen Kursen können maximal CHF 200.- für tatsächlich entstandene Auslagen (Kosten für den Weg zum Einsatzort ausgenommen) pro durchgeführte Weiterbildungsveranstaltungen geltend machen.