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153.18 ARA CH-BL

§ 28 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Kursleitungen Weiterbildung Schulbereich des Amts für Volksschulen

Vergütungsansätze
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§ 28 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Kursleitungen Weiterbildung Schulbereich des Amts für Volksschulen

1. Die Vergütung pro Kursstunde à 60 Minuten beträgt CHF 150.-.

2. Die Vergütung pro Unterrichtstag beträgt CHF 1'200.-. Als Unterrichtstag gilt ein Kurs mit mindestens 7 Kursstunden à 60 Minuten an einem Tag.

3. Bei mehr als 16 Teilnehmenden kann eine Co-Kursleitung eingesetzt werden.

4. Mit der Vergütung sind der Vorbereitungsaufwand und allfällige Auslagen gedeckt. Ausgenommen sind die Fahrkosten zum und vom Kursort zurück, wenn die Kursleitung von einem Ort ausserhalb des Netzes des Tarifverbunds Nordwestschweiz anreist.

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