153.18
ARA
CH-BL
§ 26 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Betreuung von Lehrkräften an den Schulen
Vergütungsansätze
§ 26 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Betreuung von Lehrkräften an den Schulen
1. Die Betreuung von Lehrkräften durch Fachpersonen oder Mentoratspersonen wird mit CHF 52.50 pro Stunde vergütet.
2. Im Bereich der Volksschule sind die Kosten durch das Amt für Volksschulen, im Bereich der weiterführenden Schulen durch die Schulen zu budgetieren.