153.18
ARA
CH-BL
§ 24 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Weiterbildungskurse der gewerblich-industriellen Berufsschulen
Vergütungsansätze
§ 24 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Weiterbildungskurse der gewerblich-industriellen Berufsschulen
1. Die Vergütungen für die Mehrstunden der festangestellten und für den Weiterbildungsunterricht der angestellten Lehrkräfte erfolgt je nach erteiltem Kurs nach einem einheitlichen Ansatz.
2. Die Vergütungen pro Unterrichtslektion betragen für
a. Sprachkurse, Mathematikkurse, Informatikkurse, Berufsspezifische Weiterbildungskurse, Allgemeinbildende Weiterbildungskurse: CHF 103.05;
b. Schreibmaschinenkurse, Werkstattkurse, Sportkurse: CHF 81.70.
3. Die Vergütungen gemäss Abs. 2 basieren auf dem Lohnindex des Kantons Basel-Landschaft 2001 und werden entsprechend der Lohntabelle angepasst.