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153.18 ARA CH-BL

§ 23 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Referate an Schulen

Vergütungsansätze
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§ 23 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Referate an Schulen

1. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion kann im Rahmen des Budgets für folgende Kategorien Vergütungen ausrichten

a. Referate, Dichterinnen- und Dichterlesungen und Rezitationen;

b. Erläuterungen bei Besichtigungen und Exkursionen.

2. Die Vergütung beträgt, inklusive einer anschliessenden Diskussion, für die Kategorie a

a. bis 30 Minuten: CHF 90.-;

b. bis 60 Minuten: CHF 160.-;

c. bis 90 Minuten: CHF 220.-;

d. bis 120 Minuten: CHF 280.-;

e. über 120 Minuten: CHF 350.-.

3. Die Vergütung für die Kategorie b beträgt bei einer Dauer bis 60 Minuten CHF 60.-, darüber CHF 120.-.

4. Mitarbeitende des Kantons erhalten keine Vergütung. Teilzeitbeschäftigten im kantonalen Dienst, sofern sie nicht im Rahmen ihres Amtsauftrages handeln, kann eine solche ausgerichtet werden.

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