§ 23 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende - Referate an Schulen
§ 23 Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende · Referate an Schulen
1. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion kann im Rahmen des Budgets für folgende Kategorien Vergütungen ausrichten
a. Referate, Dichterinnen- und Dichterlesungen und Rezitationen;
b. Erläuterungen bei Besichtigungen und Exkursionen.
2. Die Vergütung beträgt, inklusive einer anschliessenden Diskussion, für die Kategorie a
a. bis 30 Minuten: CHF 90.-;
b. bis 60 Minuten: CHF 160.-;
c. bis 90 Minuten: CHF 220.-;
d. bis 120 Minuten: CHF 280.-;
e. über 120 Minuten: CHF 350.-.
3. Die Vergütung für die Kategorie b beträgt bei einer Dauer bis 60 Minuten CHF 60.-, darüber CHF 120.-.
4. Mitarbeitende des Kantons erhalten keine Vergütung. Teilzeitbeschäftigten im kantonalen Dienst, sofern sie nicht im Rahmen ihres Amtsauftrages handeln, kann eine solche ausgerichtet werden.